Als Wahlarzt arbeite ich ohne Kassenvertrag und rechne somit mein Honorar direkt mit dem Patienten ab. Dabei werden die erbrachten Leistungen in einer Honorarnote separat aufgeschlüsselt. Als versicherter Patient steht es Ihnen zu, diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, um einen Teil rückerstattet zu bekommen. Prinzipiell werden ca. 80% des jeweiligen Kassentarifs ersetzt. Bei manchen Kassen wie z.B KFA bzw. bei der Mutter-Kind-Pass Untersuchung sogar der volle Kassentarif. Wieviel Sie tatsächlich zurückbekommen hängt somit von der jeweiligen Kasse bzw. Behandlung ab und ist vorab aufgrund von Ausnahmeregelungen und Deckelungen nicht genau bezifferbar!
Wichtig:
Beim Besuch eines anderen niedergelassenen Facharztes für Orthopädie (Kassenarztes) im selben Quartal (gilt für NÖGKK) oder im selben Monat (gilt für BVA, SVA, VAEB, LKUF, KFG, KFL und KFA) ODER bei Besuch von mehr als einem Wahlarzt mit Sonderfach Orthopädie im gleichen Abrechnungszeitraum wird von den Kassen kein Kostenersatz gewährt! (Notfälle natürlich ausgenommen). Der Besuch einer orthopädischen Ambulanz im Spital hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenrückerstattung.